Start AGB für Mieter
smartpartment - AGB für Mieter PDF Drucken

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mieter

§1 Provision (% bezogen auf eine Monatsmiete)

Mietdauer Provision netto
Provision inkl. MwSt
1  Monat
15,00% 17,85%
2 Monate
30,00% 35,70%
3 Monate 45,00% 53,55%
4 Monate 60,00% 71,40%
5 Monate 75,00% 89,25%
6 Monate 90,00% 107,10%
7 Monate 105,00% 124,95%
8 Monate 120,00% 142,80%
9 Monate 135,00% 160,65%
10 Monate 150,00% 178,50%
unbefristet 150,00% 178,50%

Eine Provision wird nur bei Zustandekommen eines Mietvertrages unter Vermittlung der smartpartment GbR fällig. Bis zur erfolgreichen Vermittlung entstehen (gem. § 3 Abs. 2 und 3 Wohnraumvermittlungs-Gesetz) keinerlei Kosten. Mit Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) wird eine Provision in Höhe von 1,785 Monatsmieten inkl. MwSt. (1,50 Monatsmieten zzgl. MwSt.) der im Angebot genannten Miete sofort fällig.  Liegt die tatsächliche Nutzungsdauer/Mietdauer unter/bis 10 Monate, so berechnet sich die Provision anhand o.g. Staffel.

Kommt die o.g. Staffel bei Mietvertrag bis 10 Monaten zum Tragen, so sind Verlängerungen erst kostenfrei, wenn die Provision des zugrundeliegenden Vertrags in vollem Umfang bezahlt wurde. Teilzahlungen auf vergangene Monate sind dementsprechend lediglich als Ratenzahlungen auf ebendiese Provision zu verstehen.

§2 Gegenstand

Der/die Auftraggeber beauftragt die smartpartment GbR mit der Vermittlung geeigneter Wohnobjekte. In Erfüllung des Auftrages erhält der/die Auftraggeber/in Angebote von Wohnraumanbietern, die ihm/ihr vorher nicht bekannt gewesen sind. Dieser Nachweis kann mündlich oder in Textform erfolgen. Trotz aller Sorgfalt kann für Richtigkeit und Vollständigkeit keine Haftung übernommen werden.

§3 Vertraulichkeit

Die Angebote sind vertraulich und nur für den/die Auftraggeber/in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der smartpartment GbR. Bei unbefugter Weitergabe haftet er der smartpartment GbR im Zuge des Schadensersatzes (Bundesgerichtshof, 1987). Die Höhe der Haftung entspricht der Vermittlungsprovision für das weitergegebene Angebot. Ausgenommen sind Stellvertreter-Aufträge zugunsten einer anderen Partei. Die entsprechende Weitergabe beschränkt sich jedoch strikt auf die Person/Personen, zugunsten derer die Vermittlung beauftragt wurde. In diesen Fällen haftet der formelle Auftraggeber (Firma, Eltern, Behörden etc.) jedoch zusätzlich für die Einhaltung der entsprechenden Klausel auch durch zitierte Personen. Weiterleitende Personen (insbesondere: juristische) haften nicht in Bezug auf einen bestimmten Dritten, sondern für alle durch die Weiterleitung verursachten Verträge.

§4 Ersatzgeschäft

Kommt auf Grund des Angebotes statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes oder ein zusätzliches Geschäft zustande und hat die smartpartment GbR die Möglichkeit zum Abschluss dieses Geschäftes nachgewiesen oder vermittelt, so steht der smartpartment GbR die Provision nach dem/n zustande gekommenen Geschäft/en zu.

§5 Mitteilungspflichten

5.1 Sollte dem/der Auftraggeber/in ein Angebot schon bekannt sein, so ist die smartpartment GbR umgehend unter Nennung der Quelle darüber zu unterrichten.

5.2 Der Abschluss eines Mietvertrages (mündlich/schriftlich) für eines der bekannt gegebenen Objekte oder mit einem der bekannt gegebenen Anbieter ist der smartpartment GbR umgehend mitzuteilen. Es gilt eine Mitteilungsfrist von 3 Werktagen (ab Abschluss des Miet- bzw. Wohnraumüberlassungs- Vertrags). Dies gilt auch für Verlängerungen bestehender, durch die smartpartment GbR vermittelten, Mietverträge.

Bei Verletzung der Mitteilungspflichten kann die smartpartment GbR den Kunden zur Information verpflichten. Unkosten, die ihr durch den Verstoß gegen die Anzeigepflicht entstehen, werden hierbei in Form des Schadensersatzes für unnötige Recherchen geltend gemacht. Bei Verletzung der Mitteilungsfrst behält sich die smartpartment GbR das Recht auf Schadenersatz in Höhe von 1,75 Monatsmieten zzgl. MwSt.

§6 Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses

Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses begründet keinerlei Ansprüche gegen die smartpartment GbR. Der Anspruch der smartpartment GbR auf die volle, nach dem ursprünglichen Mietvertrag angefallene Vermittlungsgebühr bleibt hiervon unberührt.

§7 Haftungsausschluss

smartpartment GbR tritt ausschließlich als Nachweisende bzw. Vermittlerin auf. Trotz aller Sorgfalt können wir für evtl. Schäden, die im Zuge des Mietverhältnisses entstehen, keine Haftung übernehmen.

§ 8 Fälligkeit der Provision

Die Provisions ist bei Abschluss eines Mietvertrags sofort und ohne Abzüge fällig. Die smartpartment GbR bestimmt die Fälligkeit einseitig gemäß § 315 BGB.

§ 9 Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.  Mündliche Abreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Gerichtsstand ist Essen. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.

 

 

smartpartment GbR, Stand: 15.07.2010