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Wohnen auf Zeit - Lexikon

Es sind 6 Einträge im Lexikon.
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Begriff Definition
Abnutzung

Der Zustand einer Wohnung verschlechtert sich im Laufe der Zeit. Für normale Abnutzung muss der Mieter nicht aufkommen.

Durch normalen, das heisst, vertragsgemäßen Gebrauch, verschlechtert sich der Zustand einer Wohnung. Für diese Abnutzung muss der Mieter laut §538 BGB nicht aufkommen. Die Abnutzung ist durch die Mietzahlungen abgegolten.

Apartment

Ein Apartment definiert bezeichnet in der Regel eine kleine Wohnung. Beim möblierten Wohnen auf Zeit definiert ein Apartment in der Regel eine 1-Zimmer-Wohnung mit Küche und Badezimmer.

Besucher

Mieter können Besucher empfangen wann, wie oft und wie lange sie wollen. Andere Regelungen sind ungültig. Nur wenn ein Besucher massiv den Hausfrieden stört ist ein Hausverbot im Ausnahmefall seitens des Vermieters denkbar.

Kaution

Die Kaution dient dem Eigentümer als Sicherheitsleistung. Auch beim möblierten Wohnen auf Zeit wird in den meisten Fällen eine Kaution oder eine Kautionsbürgschaft verlangt. Diese beträgt in der Regel 1 Monatsmiete, kann jedoch, je nach Ausstattung, auch höher ausfallen.

Pauschalmiete

In der Regel werden Mieten bei der Vermietung von möblierten Wohnungen auf Zeit als Pauschalmiete angegeben. In einer Pauschalmiete sind alle Kosten der Mietwohnung (Kaltmiete, Betriebs / Heizkosten, Strompauschale) bereits enthalten.

Zimmer

Ein Zimmer, oder möbliertes Zimmer, verfügt über i.d.R. über keine eigene Küche oder Badezimmer. Viel steht meistens eine Gemeinschaftsküche sowie ein Gemeinschaftsbadezimmer im Flur oder innerhalb einer WG zur Verfügung.

Aliases (separate with |): zimmer
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